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14.02.2024

Amtliche Bekanntmachung:
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Kappeln am 08. Juli 2024

Am 08. Juli 2024 findet die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Kappeln statt. Gewählt wird ausschließlich durch Briefwahl. 

Der Seniorenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern und wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder in diesem Jahr noch vollenden, seit mindestens drei Monaten (seit 08.04.2024) mit Hauptwohnsitz in Kappeln gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar in den Seniorenbeirat ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die oder der seit mindestens sechs Monaten (seit 08.01.2024) mit Hauptwohnung in Kappeln gemeldet ist, die das 60. Lebensjahr überschritten hat oder im Jahr der Wahl überschreiten wird und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtvertretung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Vorsitzende von Wohlfahrtsverbänden sowie Vorsitzende von Parteien oder Wahlgemeinschaften auf Orts- oder Kreisebene.

Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Formblätter für Wahlvorschläge werden im Wahlamt bereitgehalten und können während der Dienststunden im Bürgerbüro des Rathauses abgeholt werden. Jede oder jeder Wahlberechtigte kann Vorschläge einreichen. Ein Wahlvorschlag muss von der Bewerberin oder dem Bewerber und mindestens fünf Wahlberechtigten (Unterstützungsunterschriften) unterzeichnet sein und dem Wahlamt bis spätestens 27.05.2024, 12.30 Uhr, vorliegen.
Weitere Auskünfte zur Seniorenbeiratswahl erteil Frau Berneit-Petersen vom Wahlamt der Stadt Kappeln und der Telefon 04642/18380.


Kappeln, Februar 2024


Stadt Kappeln
Der Gemeindewahlleiter