Sprungziele
Seiteninhalt

Fluthilfen

im Rahmen einer Regierungserklärung hat der Ministerpräsident heute folgende Fluthilfen u.a. für die Wirtschaft angekündigt:
Für Unternehmen, die für die Bewältigung durch Schäden nach der Ostsee-Sturmflut eine Überbrückungshilfe brauchen, hat die Landesregierung heute kurzfristig ein Darlehens-Programm in Aussicht gestellt. Die Überbrückungshilfe beinhaltet


• ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro - Antrag: Darlehensprogramm
• mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und
• einem Zinssatz von einem Prozent.
• das erste Jahr bleibt tilgungsfrei
• das Darlehn soll über die Hausbank bei der Investitionsbank SH beantragt werden können.
• Härtefälle:
Zitat MP Daniel Günther. „Darüber hinaus werden wir für Härtefälle eine eigene Regelung treffen, die Teile des Darlehens in einen Zuschuss umwandeln“, sagte der Regierungschef.
• Zusätzlich hat das Land einen Katastrophenerlass auf den Weg gebracht, um über die Finanzämter steuerliche Erleichterungen, wie vereinfachte Stundungen, gewähren zu können.
• Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.


Lesen Sie hier die vollständige Meldung: Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther: Schleswig-Holstein steht zusammen - wir helfen schnell und unbürokratisch

Aktuelles zum Thema finden Sie auch bei uns unter:  Sturmflut an der Ostsee -IHK

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sollte Ihr Unternehmen von der Sturmflut betroffen sein, empfiehlt die IHK Flensburg folgende Maßnahmen zur Linderung des Schades zu prüfen:

1. Versicherung:
Besprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob der entstandene Schaden versichert ist. Dokumentieren sie gerne auch bebildert und evtl. mit Unterstützung von Sachverständigen. Unterscheiden Sie bitte auch, ob Sie durch Ostsee bzw. Schlei/Förde überflutet oder durch fehlenden Wasserabfluss überschwemmt wurden.


2. Finanzamt:
Vereinbaren Sie mit dem Finanzamt die Stundung und evtl. Herabsetzung von Steuerzahlungen. Das Land SH hat dazu die Zustimmung des Bundes erhalten.


3. IHK Beitrag
Beantragen Sie bei Bedarf auch bei Ihrer IHK eine Stundung: beitrag@flensburg.ihk.de


4. Kurzarbeitergeld
Beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur für Ihre Mitarbeitenden, wenn Sie eine Betriebsunterbrechung aufgrund der Schäden haben. Der erste Schritt ist die schnellstmögliche Anzeige von Kurzarbeit. Nutzen Sie dafür bitte folgenden Vordruck: Anzeige über Arbeitsausfall (arbeitsagentur.de) Weitere Infos unter: Kurzarbeitergeldbeantragung

 Ganz unten auf der Seite sind die verschiedenen Übermittlungsmöglichkeiten der Anzeige aufgeführt. Für weitere Fragen zur Kurzarbeit: Kiel.031-OS@arbeitsagentur


5. Härtefallhilfen SH
Die Unterstützungsmaßnahmen werden derzeit durch das Land Schleswig-Holstein erarbeitet. Es wird keinen Schadensersatz geben. Geplant sind Hilfen für besonders betroffene Kommunen, Personen oder Wirtschaftsbetriebe. Weitere Infos folgen.


6. Aktuelles zu den Wirtschaftshilfen
…stellen wir für Sie stets aktuell unter Sturmflut an der Ostsee - IHK Schleswig-Holstein ein.


7. Liquiditätskredite von Banken und Sparkassen
Sprechen Sie bei Liquiditätsbedarf auch Ihre Hausbank/Sparkasse an. Einige Institute haben kurzfristig Sonderkreditvarianten mit günstigen Konditionen für betroffenen Betriebe aufgelegt.


8. Energiekosten
In vielen Betrieben laufen derzeit die Trocknungsgeräte. Es sind erheblich Stromkosten zu erwarten. Einige Energieversorger haben dazu für ihre Kunden Sonderkonditionen angeboten.


9. Spendenaktionen
Zahlreiche Spendenaktionen sind initiiert worden. Eine Übersicht finden Sie zum Beispiel unter: NDR.de

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Katastrophenerlass nach Jahrhundertflut in Schleswig-Holstein tritt in Kraft!


Überbrückungshilfe Ostsee-Hochwasser - Zuschüsse - FRIST BIS ENDE FEBRUAR 2024

Das Land SH hat die Detailregelungen zur Überbrückungshilfe Ostsee-Hochwasser 12 Wochen nach der schweren Ostseesturmflut konkretisiert. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und nicht-öffentliche Unternehmen, denen bei der Flut im Oktober Schäden entstanden sind. Bis Ende Februar könnten Betroffene bei ihren Hausbanken Darlehensanträge und Härtefallhilfen stellen.

Private:

Voraussetzungen:

  • Nachweis, dass der Abschluss einer Elementarschadenversicherung besteht oder nicht möglich war
  • Jahresbruttoeinkommen Einzelner von maximal 60 000 Euro. Bei
    Paaren liegt die Grenze bei 120 000 Euro, pro Kind steigt sie um weitere 10 000 Euro.
  • Das Nettovermögen der Betroffenen darf bei Einzelnen 200 000 Euro und bei Paaren 250 000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind steigt die Obergrenze um weitere 20 000 Euro.
  • Ein durch die Sturmflut beschädigtes Haus wird nicht angerechnet.

Förderung:
Einpersonen-Haushalt: Tilgungszuschuss 10 000 Euro, Zweipersonenhaushalten 16 000 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied nochmals 3000 Euro.

Gewerbebetriebe

Voraussetzungen

  • Das Bestehen bzw. die Ablehnung einer Elementarschadenversicherung
  • Die Höhe des erlittenen Sachschadens muss mind. 50 % des Betriebsvermögens des antragstellenden Unternehmens betragen. Der Umgang mit nicht bilanzierungspflichtigen Antragstellern ist noch offen.

Förderung

Bis zu 50% Tilgungserlass des gewährten Förderdarlehens

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Private Vermieter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb gelten als gewerbliche Antragsteller und erhalten ebenfalls einen 50-prozentigen Tilgungserlass.
  • Sind mehrere Immobilien oder Betriebsstätten betroffen, gelte der Erlass pro Objekt.
  • Darlehensanträge dürfen den Sachschaden nicht überschreiten.
  • Mindestbeträge sind 5000 Euro für Privatpersonen und 10 000 Euro für Gewerbetreibende und Unternehmen.
  • Die Antragstellung sowohl für das Förderdarlehen als auch für die Härtefallregelung erfolgt über die Hausbank.
  • Antragsteller, die bereits einen Überbrückungshilfekredit Fluthilfe über ihre Hausbank gestellt haben, können im Nachgang einen Antrag auf Tilgungszuschuss stellen.
  • Zur Einhaltung der Antragsfrist muss der Darlehensantrag bis spätestens zum 28. Februar 2024 bei der IB.SH eingehen.
  • Eine Antragstellung für die Härtefallregelung ist voraussichtlich ab Ostern möglich.

Die Detailregelungen finden Sie unter: SH: Sturmfluthilfen - Härtefall-Regelung: Kriterien